Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen hat am 25.04.2017 den Vorentwurf und die frühzeitige Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen.
Der Geltungsbereich zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes bezieht sich auf das Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen mit den Städten Reutlingen, Tübingen und Pfullingen sowie den Gemeinden Dettenhausen, Eningen unter Achalm, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen und Wannweil.
In diesem Vorentwurf sind für alle acht Kommunen zusammen rund ca. 500 Hektar für die Bebauung vorgesehen. Davon allein in Reutlingen ca. 108 Hektar fürs Wohnen und ca. 80 Hektar fürs Gewerbe.