Leider fallen jährlich mehr und mehr dieser einzigartigen Naherholungsgebiete für Jung und Alt den zahlreichen städtebaulichen Maßnahmen zum Opfer.
Die Streuobstwiesen auf Bergäcker - Halden II sind bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) als
kurz FFH Mähwiesen gekennzeichnet. Sie wurden am 10. 5. 2012 kartiert und gelten als Bestand.
Die FFH-Richtlinie dient der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und ist zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie zentrale Rechtsgrundlage für ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union (= Natura 2000).
In Baden-Württemberg ist das Ziel der Wiederherstellung von Lebensraum und Erhaltung der Arten von besonderer Bedeutung und daher auch in der Naturschutzstrategie 2013 erklärtes Ziel der Landesregierung.
FFH-Mähwiesen bieten mit ihrem außergewöhnlich hohen und vielfältigen Blütenreichtum für viele Arten wie Schmetterlinge und andere Insekten, Vögel, Reptilien etc. Lebensraum und sind deswegen besonders schützenswert. Eine Reihe von europarechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften unterstützt dies!
Quellen:
Wikipedia, Homepage LUBW, Landwirtschaftliches Zentrum BW, Ministerium f. ländl. Raum und Verbraucherschutz BW